Neue Förderrichtlinie für die Förderung waldbaulicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald (WALDFÖPR 2025)
Seit 01.07.2025 gilt eine neue Förderrichtlinie für bayerische Waldbesitzer. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus veröffentlichte dazu das neue Waldförderprogramm WALDFÖPR 2025. Laut Aussage vom Ministerium ist das neue Förderprogramm ein wichtiger Baustein für die dringend notwendige Umstellung der Wälder hin zu klimatoleranteren Beständen und verspricht weniger Bürokratie, dafür noch mehr Praxisnähe.
Eine weitere grundlegende Änderung ist die nun digitale Antragsstellung. Anträge in Papierform, wie bis dato bekannt, gibt es zukünftig nicht mehr. Im Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung (iBALIS) gibt es zukünftig ein Waldförderportal. Hier erfolgt die Antragstellung von waldbaulichen Fördermaßnahmen nach der WALDFÖPR 2025 ausschließlich digital. Für die Nutzung von iBALIS ist eine Zugangsnummer (= gültige Betriebsnummer) und ein dazugehöriges Passwort (= PIN) nötig. Landwirte unter Ihnen, die bereits iBALIS nutzen, können sich mit ihren aktuellen Zugangsdaten einloggen.
Die WBV kann für Sie die digitale Antragsstellung übernehmen. Nötig ist dazu eine Vollmacht/Beteiligtenerklärung.
Weite Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen staatlichen Revierleiter oder online im Waldbesitzerportal Bayern unter folgendem Link:
https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/unser_angebot/waldbauliche-foerderung/index.html